Mediation: Lösung sichtbar, spürbar und umsetzbar machen.
„Mediation ist ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“ (§ 1 Abs. 1 des Mediationsgesetzes vom 21.7.2012 – BGBl. I S. 1577).